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Die Frist ist abgelaufen. 159 Stellungnahmen sind über diese Seite entstanden.

Bis zum 18. September 2026 konnte jede und jeder zum AgNes-Entwurf der Bundesnetzagentur Stellung nehmen — dem Regelwerk, das ab 2029 ordnet, wer die rund 37 Milliarden Euro Netzkosten im Jahr bezahlt. In vier Wochen sind hier 159 fertige Stellungnahmen zusammengestellt worden. Zum Vergleich: In der ersten Runde dieses Verfahrens kamen unter rund 200 Beiträgen 17 von Privatpersonen.

Der Punkt, um den es geht: Der Entwurf sagt in Ziffer 12.5, dass es für Verbraucher — vom Haushalt bis zur Ladesäule — vorerst kein Netzentgelt geben soll, das mit der Lage im Netz schwankt. Speicher und Kraftwerke bekommen dieses Preissignal ab den 2030er Jahren, Verbraucher nicht. Die Begründung dafür ist eine Annahme über dich: Letztverbraucher seien eine „äußerst heterogene Nutzergruppe, mit teils sehr geringer Preissensitivität". Auf drei Sätzen wird damit entschieden, dass günstige Stunden bei dir nicht ankommen sollen — weil man dir nicht zutraut, darauf zu reagieren. Wer sein Auto längst nach dem Strompreis lädt oder die Waschmaschine in die Mittagssonne legt, konnte das richtigstellen. Genau dafür war diese Seite da — und dieselbe Annahme steht im nächsten Verfahren wieder zur Debatte.

Was die Zahl sagt — und was nicht. Gezählt sind die Pakete, die diese Seite verschickt hat: fertige Stellungnahme samt ausgefülltem Formblatt in das Postfach der Person, die sie zusammengestellt hat. Den letzten Schritt — die Weiterleitung an die Beschlusskammer — macht jede und jeder selbst, und den sehen wir nicht. Gezählt wurde ab dem 23. August; die ersten drei Tage der Aktion liefen ohne Zähler.

Wie es weitergeht. Die Bundesnetzagentur wertet die Beiträge aus und veröffentlicht sie, soweit eingewilligt wurde, anonymisiert. Wir berichten darüber im Blog und im Newsletter. Die Entgelt-Regeln werden in einer Folgefestlegung weiter ausgestaltet — die nächste Gelegenheit bei AgNes kommt.

Wer AgNes sagt, kann auch NEP sagen

Bis zum 28. September läuft die nächste Konsultation — diesmal ohne Formblatt und ohne Einwilligungsbogen. Es geht um die Annahmen, mit denen der Netzausbau bis 2045 gerechnet wird: wie viele Elektroautos mitsteuern, wie viel Strom vom eigenen Dach kommt, wie viel Wasserstoff verstromt wird. Wer die flexible Seite zu niedrig ansetzt, plant zu viel Netz.

In einem Klick mitmachen →

Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan: ein Klick

Der Szenariorahmen legt fest, womit gerechnet wird, bevor irgendeine Leitung geplant wird. Der aktuelle Entwurf setzt Elektrofahrzeuge, Heimspeicher und Aufdach-Photovoltaik niedrig an und die Wasserstoffmenge hoch. Dieselbe Annahme über dich wie bei AgNes, nur an anderer Stelle — und diesmal genügt eine formlose E-Mail.

Frist: 28. September 2026 · Adresse: szenariorahmen.netzentwicklung-strom@bnetza.de · Die Behörde bittet vorzugsweise um das Online-Formular auf ihrer Konsultationsseite; per E-Mail geht es ausdrücklich auch.

Schreib deinen Namen unter den Text, und schreib gern einen eigenen Satz dazu — eigene Worte wiegen bei einer Behörde mehr als ein weitergereichter Text. Öffnet sich die Mail unvollständig, nimm den Text mit dem zweiten Knopf und füge ihn selbst ein.

Den Text ansehen
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Entwurf setzt die flexible Seite des Systems zu niedrig an: Elektrofahrzeuge, Speicher in Gebäuden, Photovoltaik auf dem Dach, steuerbare Lasten. Die Transportaufgabe fällt dadurch größer aus als nötig. Meine Anregungen:

1. Beim Flexumer-Anteil Zugangsfähigkeit und Bereitschaft trennen und eine Variante ohne die Begrenzung auf bilanziell eigene Zählpunkte rechnen.
2. Die Rückspeisung aus Fahrzeugbatterien als Sensitivität aufnehmen; die mittlere Batterie für 2045 oberhalb von 60 kWh ansetzen.
3. Die Ladelast nicht am Einfamilienhaus festschreiben: Gebäudetyp und Stellplatzform ergänzen, Daten von 2019 aktualisieren.
4. Den Aufdach-Anteil der Photovoltaik oberhalb von 50 Prozent ansetzen und Kleinspeicher nicht allein an eigene Dachanlagen koppeln.
5. Die kalorische Nutzung von Wasserstoff begrenzen und den Verstromungsbedarf erst nach Ausschöpfung von Flexibilität und Speichern ausweisen.
6. Eine Variante mit räumlich differenzierten Preissignalen rechnen und ausweisen, welcher Teil der Transportaufgabe daran hängt.

Die Bürgerinitiative Ladefreunde reicht bis zum 26. September eine ausführliche Stellungnahme ein. Ich unterstütze sie.

Mit freundlichen Grüßen

Unsere eigene Stellungnahme geht am 26. September an die Behörde — rechtsverbindlich, mit Fundstellen und 22 einzelnen Anregungen. Sie steht danach hier. Die sechs Punkte oben sind daraus der Kern; wer früher schickt, verliert nichts.

Was sonst gerade läuft

Nicht jedes Verfahren hat eine Tür für Privatpersonen. Damit klar ist, wo sich etwas einwerfen lässt und wo nicht:

Wann was so weit ist, steht im Newsletter.

Warum Beiträge von Privatpersonen zählen

Das klingt nach einem Verfahren für Verbände und Konzerne. Ist es auch — aber nicht nur: Das amtliche Formular der Behörde hat im Pflichtfeld „Marktrolle" einen eigenen Eintrag „Privatperson". In der ersten Runde kamen unter rund 200 Beiträgen genau 17 von Privatpersonen, veröffentlicht ohne Namen als „Privatperson_1" bis „Privatperson_17". Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern sind also vorgesehen und werden gelesen — es gibt nur sehr wenige davon.

Verfahren: Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes), Große Beschlusskammer, Az. GBK-25-01-1#3 · Verfahrensseite der Bundesnetzagentur mit Entwurf, Formular und Einwilligungsformular · Was AgNes ist, ausführlich: Wer ist AgNes? im Blog · Was wir am Entwurf kritisieren und warum: unsere Einordnung.

Eine Regel für diese Seite: Fordere nur, was du wirklich willst, und begründe es nur mit dem, was auf dich zutrifft. Deine Stellungnahme geht unter deinem Namen an eine Behörde, und sie wirkt, weil sie stimmt.

Wenige Minuten für das, was dir wichtig ist

Wähle aus, was du fordern möchtest. Schreib zwei Sätze aus deinem Alltag dazu. Du bekommst das amtliche Formular fertig ausgefüllt ins Postfach und leitest es nur noch weiter.

1. Was forderst du?

Jede Forderung wird zu einer Zeile in deiner Stellungnahme. Darunter steht jeweils, was der Entwurf der Bundesnetzagentur stattdessen vorsieht — das ist der Punkt, den es zu ändern gilt. Vier Forderungen sind grün markiert: Dort steht schon das Richtige im Entwurf, und es soll den Beschluss überstehen.

Zwei bis drei Forderungen wirken stärker als vier.

Wenn du magst, sortieren wir die Liste nach deinem Interesse — ausgeblendet wird nichts:

2. Womit begründest du das?

Zu jeder Forderung stehen fertige Begründungen bereit. Kreuze an, was auf dich zutrifft — und ergänze in zwei, drei Sätzen deine eigene Lage. Das ist der Teil, der zählt: Er belegt, was die Behörde bezweifelt, und er sorgt dafür, dass keine zwei Stellungnahmen gleich aussehen.

Wähle oben eine Forderung — dann erscheint hier dein Textfeld.

3. Deine Angaben fürs Formular

Das amtliche Formblatt verlangt Name und Marktrolle; E-Mail und Telefon dienen allein möglichen Rückfragen der Behörde und werden bei einer Veröffentlichung nie mitveröffentlicht. Wir setzen die Angaben direkt ins Formular ein und löschen sie nach dem Versand — für dein AgNes-Paket bleibt bei uns nichts liegen.

4. Dein Auftakt (freiwillig)

Ein persönlicher Satz an den Anfang des Anschreibens — wer du bist, warum du schreibst.

0 / 900 Zeichen

5. Dein Formblatt

So landen deine Angaben im amtlichen Formular — je Zeile eine Textstelle. Dazu kommt ein kurzes Anschreiben als Mail-Text. Ändern kannst du später alles: Die Datei lässt sich in Excel oder LibreOffice öffnen und bearbeiten.

Nr.TenorzifferStellungnahme
Wähle oben eine Forderung.

Anschreiben (der Text der Mail an die Behörde):

6. An dich schicken

Du bekommst zwei Mails: die kurze Anleitung und dein Paket — das ausgefüllte Formblatt und das Einwilligungsformular im Anhang. Danach heißt es nur noch: weiterleiten an die Bundesnetzagentur.

Die Petition läuft unabhängig von diesem Verfahren und fordert, Überschussstrom fahrbar zu machen. Du bekommst dazu eine getrennte Mail mit einem Bestätigungslink — erst dein Klick darauf zählt als Unterschrift.

Was das für deine Adresse bedeutet

Deine Adresse für das AgNes-Paket löschen wir nach dem Versand — daran ändert das Häkchen nichts. Kreuzt du an, nehmen wir sie zusätzlich in unsere Petitionsliste auf: dieselbe Initiative, aber eine getrennte Liste, die bleibt. Gespeichert werden dabei Zeitpunkt und IP-Adresse, damit wir belegen können, dass du selbst zugestimmt hast. Klickst du den Bestätigungslink nicht an, löschen wir den Eintrag nach 14 Tagen wieder. Bestätigst du, stehst du auf der Unterschriftenliste und bekommst unseren Newsletter, abbestellbar mit einem Klick in jeder Mail. Dein Paket bekommst du in jedem Fall, angekreuzt oder nicht. Was wir mit Adressen machen, steht in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Wird mein Name veröffentlicht?

Nur wenn du einwilligst. Die Kontaktdaten aus dem Formular werden laut Behörde nie mitveröffentlicht, sie dienen allein Rückfragen. In der ersten Runde erschienen Beiträge von Privatpersonen anonymisiert als „Privatperson_1" bis „Privatperson_17". Das Einwilligungsformular legen wir deinem Paket bei; ohne Einwilligung zählt dein Beitrag trotzdem.

Schicken am Ende nicht alle denselben Text?

Nein. Die Sätze zum Ankreuzen kommen aus einem Vorrat von über 150 Bausteinen; angeboten wird dir davon jedes Mal eine andere Auswahl. Auch der Schlusssatz jeder Zeile wird aus mehreren Formulierungen gezogen und lässt sich neu würfeln. Allein für das Kernthema ergeben sich mehrere tausend Kombinationen — und dazu kommt dein eigener Text, den es kein zweites Mal gibt.

Brauche ich das amtliche Formular?

Die Behörde bittet für Stellungnahmen um ihre Excel-Vorlage — und genau die bekommst du von uns fertig ausgefüllt als Anhang: deine Angaben je einer Tenorziffer zugeordnet, Name und Marktrolle eingesetzt. Öffnen und ändern kannst du die Datei jederzeit; nötig ist es nicht mehr.

Darf ich den Text umschreiben?

Unbedingt. Alles auf dieser Seite ist ein Angebot; je mehr eigene Worte, desto mehr Gewicht hat der Beitrag. Auch die Excel-Datei im Anhang kannst du vor dem Weiterleiten frei bearbeiten.

Was speichert ihr über mich?

Für dein AgNes-Paket nichts. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer verwenden wir einmalig, um das Formblatt zu erstellen und dir zu schicken — danach liegen sie bei uns nirgends mehr. Nur wenn du in Schritt 6 das Häkchen für die Petition setzt, kommt deine Adresse zusätzlich in unsere Petitionsliste — mit Zeitpunkt und IP-Adresse, damit wir belegen können, dass du selbst zugestimmt hast. Bestätigst du dort nicht innerhalb von 14 Tagen, löschen wir den Eintrag wieder. Für den Schutz vor automatisierten Zugriffen zählen wir die IP-Adresse kurzzeitig in verschlüsselter Form. Deine Stellungnahme schickst nur du selbst ab — wir haben keine Kopie.

Bis wann muss die Stellungnahme da sein?

Bis zum 18. September 2026 bei der Bundesnetzagentur eingegangen, per E-Mail an gbk@bnetza.de mit dem Betreff „Festlegungsentwurf AgNes". Früher ist besser — dann bleibt Zeit für Rückfragen.

Was hierher nicht gehört — und wohin damit

Manche Anliegen sind richtig und wichtig, haben in diesem Verfahren aber keine Textstelle, an der die Behörde sie bescheiden könnte. Damit deine Energie nicht verpufft:

Noch keine fünf Minuten investiert?

Rund 30 Prozent deiner Stromrechnung werden hier neu geordnet — und Beiträge von Privatpersonen kann man an zwei Händen abzählen.

Stellungnahme zusammenstellen →

Wer wir sind: die Ladefreunde, eine Bürgerinitiative für die Nutzung von Überschussstrom. Unsere Petition läuft weiter — ladefreun.de/petition. Und wenn dir das hier gefallen hat: ladeFreun.de ein!