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Ausgabe vom 20. September 2026. Zahlen und Fristen stehen auf dem Stand dieses Tages.
 
Ladefreunde

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Hallo zusammen,

gestern war es wieder soweit, hier findet ihr unseren Kommentar: Ist der Kanzler blau?

Aber noch viel wichtiger: am Donnerstag ist eine Frist abgelaufen, von der die meisten nie gehört haben. Und trotzdem habt ihr 159 Mal dazu Stellung genommen.

Nüchtern betrachtet geht es um die Netzentgelte — den Teil deiner Stromrechnung, der dafür bezahlt, dass der Strom überhaupt bis zu dir kommt. Ungefähr ein Viertel des Preises. Die Regeln dafür werden gerade neu geschrieben, für die Zeit ab 2029, und jeder durfte dazu etwas sagen. Und wir haben unsere Position bemerkbar gemacht, hierfür ein großes Lob!

Danke !!!

Über unsere Mitmach-Seite sind seit Ende August 159 fertige Stellungnahmen entstanden, der stärkste Tag brachte 18. Wie viele davon tatsächlich abgeschickt wurden, sehen wir nicht — die Seite legte das Paket in euer Postfach, abschicken musstet ihr selbst.

Für eine Bürgerinitiative in einem Verfahren, in dem sonst Netzbetreiber, Verbände und Kanzleien schreiben, ist das eine ganze Menge. Danke auch für die Rückmeldungen zwischendurch — mehrere davon haben unsere eigenen Eingaben verändert.

 
Wofür wir sind
• Dezentral. Strom, der im Ortsnetz erzeugt und im Ortsnetz verbraucht wird, soll nicht die großen Fernleitungen mitbezahlen. Für den Weg zum Nachbarn löst man keine Bahnfahrkarte.
• Bürgerenergie. Eine Nachbarschaft, die gemeinsam etwas betreibt, soll nicht schlechter dastehen als eine einzelne Firma mit derselben Technik am selben Netz.
• Marktsignal. Der Preis soll sagen, wann Strom knapp ist und wann er im Überfluss da ist — wie eine Ampel. Ein Preis, der Tag und Nacht gleich hoch ist, zeigt Dauergelb.
• Verbrauchergerecht. Wer wenig Netz benutzt, zahlt wenig. Wer viel benutzt, zahlt viel.
• Vergleichbarkeit und Transparenz. Zahlen, die man nachrechnen kann. Eine Regel, deren Grundlage niemand sieht, muss man glauben.
• Gleiche Regeln für gleiche Technik. Im Fachjargon heißt das level playing field, auf Deutsch: gleiche Startbedingungen. Zwei Anlagen, die dem Netz dasselbe zumuten, sollen dasselbe zahlen.
 
 
Wogegen wir einwenden
• Widersprüche. Zwei Stellen desselben Papiers sagen Verschiedenes.
• Fehlanreize. Eine Regel belohnt, was dem Netz schadet — oder bestraft, was ihm hilft.
• Bevorteilung. Eine Gruppe bekommt etwas, das eine gleichartige nicht bekommt, ohne dass ein Grund genannt wird.
• Unklarheit. Der Wortlaut lässt offen, was gilt. Wer nicht weiß, woran er ist, investiert nicht.
• Folgen ohne Rechnung. Eine Regel verschiebt Kosten, und im Entwurf steht nicht, wohin.

Was wir eingereicht haben

Drei Stellungnahmen, zusammen 30 Einträge. Die ersten beiden sind am 6. September raus, die dritte diese Woche.

Warum wir überhaupt mitschreiben. Weil hier für die nächsten Jahre festgelegt wird, wer was bezahlt. Nicht als Schlagzeile, sondern in Sätzen wie „Das Entgelt richtet sich nach der Anschlussnetzebene der Entnahmestelle". Wer solche Sätze nicht liest, erfährt erst 2029, was in ihnen stand.

Wie so etwas geht. Der Entwurf ist in nummerierte Punkte gegliedert. Man ordnet jeden Einwand einem Punkt zu und schreibt dazu. Der größte Teil dessen, was wir eingereicht haben, sind Bitten um Darlegung — eine Behörde, die einen Punkt in der Begründung behandeln muss, hat ihn geprüft. Das klingt bescheidener, als es ist.

Was drinsteht. Fünf Dinge, die euch direkt angehen:

Die Wallbox soll keinen zweiten Grundpreis kosten. Wer sie getrennt abrechnen lässt, bekommt einen eigenen Zählpunkt. Der Grundpreis hängt am Zählpunkt. Nach heutigem Recht ist ein Grundpreis auf einen zweiten Zählpunkt ausdrücklich unzulässig — und genau die Vorschrift, auf der das beruht, soll durch eine neue Systematik abgelöst werden. Wir haben um Klarstellung gebeten, dass nur ein Grundpreis bleibt.

Der Quartierspeicher fällt hinten runter. Ein Speicher, der an einer Anlage hängt, wird günstig behandelt. Einer, der einfach am Netz hängt, zahlt ein jährliches Entgelt auf seine Anschlussgröße. Ein netzausgleichender Speicher, der einer ganzen Nachbarschaft im Energy Sharing dient, wird zur Kasse gebeten — obwohl er dem Netz genau das abnimmt, wofür sonst ausgebaut werden müsste. Wir setzen uns ausdrücklich für Quartierspeicher ein, idealerweise bürgerbeteiligt.

Wer die oberen Netzebenen nicht benutzt, sollte sie auch nicht bezahlen müssen. Das ist der Punkt, an dem für uns alles zusammenläuft. Wir haben die Preisblätter von fünf Netzbetreibern für 2026 durchgerechnet: Zwischen 60 und 85 Prozent dessen, was ein Anschluss in der Niederspannung an Netzentgelt zahlt, finanziert die Spannungsebenen darüber — also die Hochspannungsleitungen und die Gewinne ihrer Eigentümer. Wir wollen die dezentrale Energiewende stärken. Für Strom, der vom Nachbardach kommt und im selben Straßenzug verbraucht wird, wäre das die Bezahlung eines Transports, der nie stattgefunden hat.

Das Zeitsignal soll nicht bei allen gestrichen werden. Der Entwurf verzichtet für Verbraucher vollständig auf Netzentgelte, die sich nach der Tageszeit richten. Begründet wird das mit Haushalten ohne Messtechnik. Nur trifft der Verzicht auch Betriebshöfe und Busdepots, die längst messen und ihren Verbrauch aktiv steuern. Das ist unser deutlichster Einwand.

Ein Stichtag wird vorgezogen. Speicher sind nach dem Gesetz von Netzentgelten befreit, wenn sie bis August 2029 in Betrieb gehen. Der Entwurf schneidet das früher ab. Für Elektrolyseure bleibt das Datum zwei Absätze weiter ausdrücklich stehen. Gleiches Gesetz, unterschiedliche Behandlung, keine erkennbare Begründung.

Alle 30 Punkte, der Reihe nach erklärt →
Der vollständige Wortlaut, für alle die es genau wissen wollen →

Was wir bewusst weggelassen haben

Ein Verfahren hat Grenzen, und wer sie überschreitet, wird nicht gelesen. Vier Dinge, die uns wichtig sind, gehören woanders hin:

Die Rechtsform der Kundenanlage. Der Europäische Gerichtshof hat sie Ende 2024 gekippt. Wer mehrere Häuser über eigene Leitungen versorgt, weiß seitdem nicht, woran er ist. Das kann die Behörde nicht reparieren — das ist Sache des Gesetzgebers.

Die Dauerhaftigkeit der Speicherbefreiung. Steht im Gesetz, nicht in dieser Festlegung.

Was ein zweiter Zählpunkt kosten darf. Das regelt das Messstellenbetriebsgesetz. Die Novelle dazu ist für dieses Quartal angekündigt.

Und der freie Strom in Abregelungsstunden — unser eigentliches Thema — läuft in einem ganz anderen Verfahren.

Wir haben diese vier Punkte an die zuständigen Stellen geschrieben, statt sie in die falsche Eingabe zu packen.

Weiter geht es mit dem Netz selbst

Nächste Woche läuft die zweite Frist. Dann geht unsere Stellungnahme zum Szenariorahmen raus — dem Dokument, das festlegt, womit die Netzplanung bis 2045 rechnet. Wer dort nicht vorkommt, kommt später auch nicht vor.

Und dort kommt einiges nicht vor: die Rückspeisung aus Autobatterien steht in allen Szenarien auf null. Speicher im Mehrfamilienhaus und im Quartier tauchen gar nicht auf. Die Hälfte der Solarleistung wird aufs Feld gerechnet statt aufs Dach.

Mitmachen geht auch hier, und diesmal ohne Formblatt: Die Konsultation läuft bis zum 28. September, eine formlose E-Mail genügt. Auf unserer Seite liegt ein fertiger Text — ein Klick öffnet das Mailprogramm, ein zweiter legt den Text in die Zwischenablage, falls du lieber das Online-Formular der Behörde nutzt.

Wer AgNes sagt, kann auch NEP sagen — in einem Klick →

Daneben laufen die anderen Fäden weiter — die Eingaben zum Engpassmanagement, die Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium, die Frage nach dem eigenen Zählpunkt für die Wallbox. Dazu in den nächsten Wochen mehr.

Kommentar: Ist der Kanzler blau?

Am Donnerstagabend hat sich die Koalition auf einen zweiten Tankrabatt geeinigt — rund 17 Cent weniger an der Säule, drei Monate lang, 2,5 Milliarden Euro. Begründet wird er mit der Verknappung von Öl. Ein Rabatt verbilligt das knappe Gut und erhöht damit die nachgefragte Menge; die Wirkungsrichtung ist eindeutig. Und aus Saudi-Arabien, dessen Pipeline als Begründung dient, kamen 2025 0,8 Prozent der deutschen Rohöl-Einfuhren.

Warum die Maßnahme politisch denen nützt, denen das Thema gehört, und was in den elf Wochen zwischen den beiden Tankrabatten nicht passiert ist — dazu ein Kommentar. Das ist unsere Sicht der Dinge, kein Prüfbericht:

Kommentar: Ist der Kanzler blau? →

Heute nur das: Ihr habt 159 Mal mitgeschrieben. In einem Verfahren, das sonst unter Fachleuten bleibt.

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ladeFreunde · Viernheim
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