Als die Windparks auf die Leitung warteten — und der Stillstand bezahlt wurde
Als die Windparks auf die Leitung warteten — und der Stillstand bezahlt wurde
Foto: Offshore-Windpark in der Nordsee (Sheringham Shoal) — via Wikimedia Commons — CC0 / Pontificalibus
Zwischen 2013 und 2015 standen in der deutschen Nordsee fertige Windparks im Wasser, deren Rotoren sich kaum drehten. Nicht, weil kein Wind wehte. Sondern weil die Leitung an Land fehlte. Die Geschichte dieser Jahre ist heute fast vergessen — und sie lohnt einen zweiten Blick, weil sie eine Sache sehr deutlich zeigt: Der Engpass im Stromsystem liegt selten bei der Erzeugung. Er liegt fast immer bei der Verbindung zwischen Erzeugung und Nutzung. Und wenn diese Verbindung fehlt, wird teuer für Stillstand gezahlt.
Ein Windpark, der auf Diesel lief
Das bekannteste Beispiel ist Riffgat vor Borkum. Der Park war am 10. August 2013 fertig gebaut — komplett, mit allen Anlagen. Nur ans Netz angeschlossen war er nicht. Die Kabeltrasse durch die Nordsee musste erst von Weltkriegsmunition geräumt werden, rund 30 Tonnen kamen dabei zusammen. Die Folge: Der Park konnte monatelang keinen Strom einspeisen.
Damit die Anlagen in dieser Zeit nicht festrosteten, hielten Dieselgeneratoren sie in Bewegung. Ein Windpark, der mit Diesel am Laufen gehalten wird, weil die Leitung fehlt — dieses Bild hat sich eingebrannt. Die Verzögerung verursachte zusätzliche Kosten in der Größenordnung von rund 100 Millionen Euro.
Riffgat war kein Einzelfall. Es war der Anfang einer ganzen Serie.
Das System hinter dem Stillstand
Der eigentliche Engpass dieser Jahre saß bei den Umspannplattformen weit draußen auf See, die den Windstrom für die lange HGÜ-Leitung an Land aufbereiten. Der Bau dieser Konverter war technisch anspruchsvoller als gedacht. Eine Plattform musste, weil die Wellen für die Installation zu hoch standen, an Land zurückgeschleppt werden und dort überwintern. Für den Hersteller Siemens summierten sich die Probleme bei vier dieser Anbindungen auf eine Abschreibung von rund 800 Millionen Euro.
Die Netzanbindung BorWin2 etwa, die später die Parks Veja Mate und Global Tech 1 anschließen sollte, ging erst im Januar 2015 in den Regelbetrieb — mit erheblichem Verzug. Die Anbindung lag rund 15 Monate hinter dem ursprünglichen Plan.
In dieser Lücke entstand ein eigenes Konstrukt: die Entschädigung für nicht einspeisbaren Strom.
Bezahlt wurde für Strom, der nie floss
Die rechtliche Grundlage dafür ist § 17e EnWG. Vereinfacht: Wenn ein fertiger Offshore-Windpark nicht rechtzeitig angeschlossen wird oder die Anbindung gestört ist, bekommt der Betreiber eine Entschädigung — und zwar bemessen an dem Strom, den der Park hätte liefern können, wenn er angeschlossen gewesen wäre. Im Volksmund hieß das "Phantomstrom".
Wie hoch diese Entschädigung pro Kilowattstunde ist, war lange strittig. Der Bundesgerichtshof hat sie 2022 für die Bestandsfälle der frühen Jahre bestätigt: 19,4 Cent je Kilowattstunde (BGH-Beschluss vom 22. Februar 2022, Az. EnZR 71/20, in Bestätigung des OLG Nürnberg).
Wichtig zur Einordnung: Hier wird Geld gezahlt für Strom, der gar nicht erzeugt wurde. Abregelung oder fehlende Anbindung bedeutet, dass eine Anlage gedrosselt steht und nicht produziert — nicht, dass Strom erzeugt und dann weggeworfen wird. Und bei diesen Entschädigungen kassiert nicht etwa der Staat. Im Gegenteil: Es zahlen der Netzbetreiber und am Ende die Stromverbraucher.
Wer am Ende zahlt
Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT war verpflichtet, die Entschädigungen zu leisten. Doch das Gesetz erlaubt, einen großen Teil dieser Kosten über eine eigene Umlage auf die Netzentgelte zu legen — also auf alle Stromkundinnen und Stromkunden. Genau dafür wurde die Offshore-Haftungsumlage geschaffen, nachdem TenneT 2011 öffentlich eingeräumt hatte, die fristgerechte Anbindung mangels Ressourcen nicht leisten zu können.
Die Zahlen geben eine Vorstellung von der Dimension. Der Park Global Tech 1 erhielt zwischen Sommer 2013 und Februar 2014 rund 170 Millionen Euro Entschädigung von TenneT — der Park war 2014 fertig, einspeisen konnte er erst 2015. Über die Offshore-Umlage summierten sich die wälzbaren Kosten allein für das Jahr 2014 auf 764,5 Millionen Euro.
Hunderte Millionen Euro, getragen von den Verbraucherinnen und Verbrauchern, für Strom, der nie durch eine Leitung floss. Das ist die teuerste Form von Stillstand, die man sich vorstellen kann.
Die Pointe: Der Engpass war nie der Wind
Was diese Jahre lehren, ist eine einfache, oft übersehene Wahrheit: Die Erzeugung war nie das Problem. Die Windparks standen bereit. Was fehlte, war die Verbindung zur Nutzung. Und solange diese Verbindung fehlte, wurde der Stillstand bezahlt — über eine Umlage, von allen.
Das Muster ist nicht verschwunden, es hat nur die Form gewechselt. Heute liegt der Engpass nicht mehr bei einzelnen Offshore-Kabeln, sondern in den Stunden, in denen Wind und Sonne mehr liefern, als die Leitungen ins Verbrauchszentrum bringen. Dann werden Anlagen abgeregelt. Das Netzengpassmanagement kostete 2024 rund 2,78 Milliarden Euro, 2025 etwa 3,1 Milliarden Euro; die Entschädigungen allein für abgeregelte Erneuerbare lagen 2025 bei rund 433 Millionen Euro. Wieder wird für nicht erzeugten Strom gezahlt, wieder über die Netzkosten, wieder von allen.
Eine andere Antwort als nur Stillstand bezahlen
Die Geschichte von Riffgat und den wartenden Windparks zeigt, was passiert, wenn man auf den fehlenden Anschluss nur mit Entschädigung reagiert: Es wird teuer, und es bewegt sich nichts.
Es gibt eine Alternative, die dort ansetzt, wo der Strom da ist. Wenn in einer bestimmten Region mehr Wind- und Sonnenstrom anfällt, als abtransportiert werden kann — erkennbar daran, dass der Börsenpreis ins Negative rutscht —, dann lässt sich dieser Strom vor Ort nutzen, statt die Anlagen zu drosseln. Genau das ist der Gedanke einer zeitlichen Erweiterung des § 13k EnWG: Überschussstrom in diesen Stunden an Ladesäulen und Großabnehmer leiten, "Nutzen statt Abregeln" — erst nutzen, dann speichern. Eine Last, die genau dann zuschaltet, wenn sonst abgeregelt würde, kostet keine Entschädigung. Sie verwandelt einen bezahlten Stillstand in genutzten Strom.
Quellen
- taz: Debakel um Offshore-Windpark "Riffgat": Wer zahlt die Zeche?
- energie-chronik (Udo Leuschner): Wie es zur Erfindung der Offshore-Haftungsumlage kam
- energie-chronik (Udo Leuschner): Nordsee-Windpark Global Tech 1 ist fertig, kann aber erst 2015 einspeisen
- GÖRG: BGH bestätigt OLG Nürnberg — Entschädigung nach § 17e EnWG a.F. beträgt 19,4 ct/kWh
- § 17e EnWG — Gesetze im Internet
- windbranche.de: Offshore-Wind — Konverter-Plattform SylWin alpha ist fertig (Siemens-Abschreibung)
- baufachinformation.de: BorWin 2 — Ein Netzanschluss der Großklasse geht in den Betrieb
- Bundesnetzagentur: Redispatchkosten / Netzengpassmanagement
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