Ladefreunde-Blog · Strommarkt und Geopolitik — Gas-Komplex, Teil der Ausgabe 421

Der Klimafonds zahlt jetzt das Gas

20. September 2026 5 min Lesezeit Ladefreunde-Blog

Seit Januar 2026 zahlt ein Fonds die Restkosten der deutschen Gasspeicherbefüllung: rund 3,4 Milliarden Euro. Der Fonds heißt Klima- und Transformationsfonds.

Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Foto: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe — via Wikimedia Commons — CC BY-SA 3.0 / Guido Radig

Was der KTF ist

Der Klima- und Transformationsfonds ist ein Sondervermögen des Bundes. Er finanziert, was die Bundesregierung zusätzlich zum normalen Haushalt für Klimaschutz und den Umbau der Energieversorgung ausgibt: Gebäudeförderung, Elektromobilität, Wasserstoffprojekte, die Förderung erneuerbarer Energien.

Für 2026 sind Ausgaben von 33,1 Milliarden Euro geplant, nach 36,7 Milliarden im Jahr davor.

Was 2023 in Karlsruhe entschieden wurde

Am 15. November 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig. Die Bundesregierung hatte 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen, die wegen der Pandemie beschlossen, aber nicht gebraucht worden waren, nachträglich in den KTF verschoben.

Das Gericht hielt zwei Dinge fest, die über den Einzelfall hinausreichen:

Der Fonds wurde daraufhin zusammengestrichen. Seither steht jede Position in ihm unter genauerer Beobachtung als zuvor.

Plenarsaal des Deutschen Bundestages

Foto: Der Plenarsaal des Deutschen Bundestages — hier wird der Wirtschaftsplan des Fonds beschlossen — via Wikimedia Commons — CC BY-SA 4.0 / Chaddy

Was 2026 aus dem Fonds bezahlt wird

Der größte Einzelposten ist die Förderung erneuerbarer Energien. Seit 2023 wird sie aus dem Bundeshaushalt bezahlt statt über die EEG-Umlage auf der Stromrechnung; für 2026 melden die Übertragungsnetzbetreiber einen Finanzierungsbedarf von rund 14,6 Milliarden Euro, nach Anrechnung des Guthabens auf dem EEG-Konto, das 2025 mit einem Überschuss von 1,54 Milliarden schloss.

Daneben stehen drei Posten, die mit Klimaschutz wenig zu tun haben:

Eine Auswertung des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft kommt für den Haushalt 2026 auf einen Anteil von 31 Prozent der KTF-Mittel, die nicht klimawirksam sind. Eine andere Auswertung beziffert die Summe, die 2026 aus dem Fonds in klimaschädliche Maßnahmen fließt, auf über elf Milliarden Euro.

Wer davon profitiert, hängt daran, womit geheizt wird. Die Gasspeicherumlage lag auf gelieferten Gaskilowattstunden; ein Haushalt mit Wärmepumpe hat sie nie bezahlt und merkt von ihrem Wegfall nichts. Entlastet wird, wer Gas verbraucht — und dem Volumen nach vor allem Großabnehmer, auf die rund zwei der gut drei Milliarden Euro jährlicher Entlastung entfallen. Der Zuschuss zu den Netzentgelten senkt dagegen den Strompreis und erreicht damit auch Wärmepumpen und Ladepunkte; die Bundesregierung beziffert beides zusammen auf bis zu 160 Euro für einen Durchschnittshaushalt.

Beides kommt aus demselben Topf wie die Wärmepumpen-Förderung und die Ladeinfrastruktur. Geld für den Umbau des Energiesystems gleicht eine Rechnung aus, die beim fossilen Teil dieses Systems entstanden ist.

Die offene Rechtsfrage

Ob ein Klimafonds Gasspeicher befüllen darf, ist strittig — und zwar mit Argumenten auf beiden Seiten.

Dagegen spricht der Zweck des Fonds, wie er im Gesetz steht: zusätzliche Maßnahmen, die der Erreichung der Klimaschutzziele dienen. Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Günther Rechtsanwälte, erstellt im Auftrag der Organisation Protect the Planet, hält die Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem KTF für rechtlich hoch umstritten: Eine Senkung von Energiepreisen sei keine zusätzliche Investition in den Klimaschutz. Das Gutachten stützt sich auf Artikel 20a des Grundgesetzes, den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021, die Verfassungsänderung von 2025 mit Artikel 143h und das Pariser Abkommen. Der Bundesrechnungshof hat den Fonds wiederholt gerügt.

Dafür spricht die Konstruktion des Haushaltsrechts: Über den Zweck eines Sondervermögens entscheidet der Gesetzgeber, und der Bundestag beschließt den Wirtschaftsplan. Wer die Energiepreise senkt, verbilligt auch den Strom, mit dem Wärmepumpen und Elektroautos laufen — ein Zusammenhang zum Umbau lässt sich herstellen. Und Karlsruhe hat 2023 über Kreditermächtigungen und ihre zeitliche Begrenzung entschieden, nicht darüber, welche Ausgaben in einem Fonds stehen dürfen.

Entschieden ist die Frage nicht. Geklagt hat bisher niemand.

Was daran bleibt

Wer den Weg dieser Rechnung verfolgt, sieht eine Verschiebung in drei Stationen. 2022 bis 2025 stand sie als Umlage auf der Gasrechnung. Seit 2026 steht sie im Klimafonds. Und von dort fließt zugleich Geld zurück in den allgemeinen Haushalt.

Die Summe selbst hat sich dabei nicht verändert. Verändert hat sich, wo sie auftaucht.

Gaskraftwerk Irsching in Bayern

Foto: Das Gaskraftwerk Irsching in Bayern — via Wikimedia Commons — CC BY-SA 4.0 / Ma. Gr. 1234

Was das mit unserer Petition zu tun hat

Es gibt in dieser Rechnung eine Position, die sich ohne Umlage, ohne Fonds und ohne Haushaltsbeschluss senken lässt: den Gasbedarf selbst.

Ein Teil davon geht in Kraftwerke wie das auf dem Bild. Sie laufen auch in Stunden, in denen im Norden Windräder abgeregelt werden, weil deren Strom nicht zum Verbrauch passt. Im Jahr 2024 waren das 9.374 Gigawattstunden abgeregelter Wind- und Solarstrom; im Jahr 2025 gab es an 1.970 Stunden Abregelung in mindestens einer Netzzone.

Der bestehende § 13k EnWG („Nutzen statt Abregeln") erlaubt es, in genau diesen Stunden zusätzlichen Verbrauch zuzuschalten. Was fehlt, ist eine Festlegung der Bundesnetzagentur, die das Preissignal an die Verbrauchsorte durchreicht — an die Schnellladesäule wie an die Wallbox. In den Stunden, in denen heute Windräder abgeregelt werden, kostet Laden dann nichts.

Diese Maßnahme braucht keinen Topf. Sie verschiebt Verbrauch in Stunden, in denen der Strom ohnehin da ist.

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