Der Platz neben dem Trafohäuschen
Kurzfassung: 17.775 der 18.158 Anschlussanträge des Jahres 2025 gingen nicht an die großen Fernleitungen, sondern an die Verteilnetze — und dort werden acht Prozent bewilligt. Das ist die Ebene, auf der rund 570.000 Trafohäuschen stehen. Zwei Wege führen aus dem Stau, und keiner von beiden ist ein dickeres Kabel: der flexible Anschluss, der sofort gilt und dafür in der Spitze zurücksteckt — und der Speicher direkt an der Ortsnetzstation. Zum zweiten Weg gehört ein Gedanke, den wir hier zur Diskussion stellen.
Foto: Ein Transformatorenhaus mitten im Wohngebiet. Rund 570.000 davon stehen im Land — und um sie herum ist fast immer Platz. Via Wikimedia Commons — CC BY-SA 3.0 / Conny
Wo die Schlange wirklich steht
In der Debatte über Netzanschlüsse geht es fast immer um die Höchstspannung: um Großspeicher neben Umspannwerken, um Rechenzentren, um dreistellige Megawattzahlen. Dort läuft seit April das neue Vergabeverfahren, und dort werden im November die ersten Zusagen erteilt.
Die Zahlen zeigen ein anderes Bild. Von den 18.158 Anschlussanträgen für Batteriespeicher, die 2025 in Deutschland gestellt wurden, gingen 17.775 an Verteilnetzbetreiber — an die Netzebenen also, an denen Wohngebiete, Gewerbehöfe und Ladeparks hängen. Bewilligt wurden dort rund acht Prozent der Anträge und vier Prozent der beantragten Leistung.
Das ist der eigentliche Stau. Und er sitzt an der Stelle, an der das neue Verfahren nicht verbindlich gilt: Für Verteilnetzbetreiber ist die Teilnahme im Gesetzentwurf eine Kann-Regelung.
Was ein Speicher dort tut
Foto: Die Mittelspannungsseite einer Netzstation. Hier trifft das Ortsnetz auf das übergeordnete Netz — und hier entscheidet sich, ob Strom aus der Nachbarschaft die Nachbarschaft verlassen muss. Via Wikimedia Commons — CC BY-SA 3.0 / MdE
Warum gerade dieser Ort so viel ausmacht, ist an anderer Stelle beschrieben: Vom erlaubten Spannungsband eines Niederspannungsnetzes bleiben für sämtliche Solaranlagen zusammen drei Prozentpunkte übrig. Ist der Spielraum aufgebraucht, regeln die Wechselrichter ab — nicht weil ein Kabel zu warm würde, sondern weil die Spannung steigt. Die Mechanik dahinter steht in Was im Trafohäuschen passiert.
Ein Speicher an dieser Stelle nimmt mittags genau die Leistung auf, die das Spannungsband sonst sprengen würde, und gibt sie abends ab, wenn die Autos laden und gekocht wird. Er wirkt dort, wo das Problem entsteht — im selben Strang, hinter demselben Transformator.
Dass der Speicher im Quartier dabei mehr ausrichtet als viele einzelne Speicher in den Kellern, ist ebenfalls schon beschrieben: Ein gemeinsamer Speicher gleicht aus, was einzelne Haushalte gleichzeitig tun, und er steht nicht im Sommer voll und im Winter leer. Das steht in Voll im Sommer, leer im Winter.
Und es ist keine Theorie. Das Bayernwerk ersetzt im Landkreis Cham eine geplante Ausbaumaßnahme durch einen Batteriespeicher — Speicher statt Kupfer, im laufenden Betrieb.
Der erste Weg: Anschluss jetzt, Rücksicht in der Spitze
Bevor es um Speicher geht, lohnt der Blick auf etwas, das gerade ohne Gesetzesänderung entsteht. Der klassische Ablauf lautet: Ein Anschluss wird beantragt, der Netzbetreiber rechnet den ungünstigsten denkbaren Moment durch, und wenn das Netz diesen Moment nicht aushält, kommt der Anschluss erst, wenn verstärkt wurde. Bis dahin vergehen Jahre — obwohl der ungünstigste Moment vielleicht an zwanzig Stunden im Jahr eintritt.
Der flexible Anschluss dreht das um: Anschluss sofort — dafür Abregelung in den wenigen Stunden, in denen es eng wird. E.ON führt dafür gerade einen einheitlichen Standard über alle konzerneigenen Netzbetreiber ein, Rollout bis Ende 2026, erprobt am Großspeicher Bollingstedt gemeinsam mit ECO STOR. Netze BW plant rund 30 solcher Verträge als Pilot.
Für Privatleute gibt es das Gegenstück längst: § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Wer eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder einen Hausspeicher anmeldet, bekommt einen Anschluss, den der Netzbetreiber in seltenen Fällen auf 4,2 Kilowatt drosseln darf — und zahlt dafür deutlich weniger Netzentgelt. Was dieser Paragraf wirklich regelt, steht in Was § 14a wirklich macht.
Der Gedanke ist in beiden Fällen derselbe, und er ist das genaue Gegenteil der Kupferplatte: Man baut das Netz nicht für den schlimmsten Moment aus, sondern vereinbart, was in diesem Moment passiert.
Der Gedanke
Foto: Eine neuere Ortsnetzstation. Wenn hier gebaut wird, wird für Jahrzehnte entschieden, was an dieser Stelle möglich ist. Via Wikimedia Commons — CC BY-SA 3.0 / Giftzwerg 88
Jedes Jahr werden Ortsnetzstationen neu gebaut und erneuert — weil ein Baugebiet dazukommt, weil die alte Station zu klein geworden ist, weil ein Kabel ohnehin aufgegraben wird. In diesem Moment steht ein Bagger vor Ort, eine Fläche ist gesichert, und die Mittelspannung liegt an.
Der Gedanke, den wir zur Diskussion stellen, ist deshalb einfach: Keine neue oder erneuerte Ortsnetzstation mehr ohne vorbereiteten Platz für einen Speicher. Nicht zwingend mit Speicher — aber mit der Fläche, dem Fundament und der Anschlussvorbereitung, damit einer nachgerüstet werden kann, ohne dass noch einmal aufgegraben wird.
Zwei Zahlen zur Größenordnung. Eine einfache Messung am Transformator kostet nach einer Untersuchung für einen mittleren Netzbetreiber rund 11.000 Euro je Station, verteilt über acht Jahre — der Weg allein über die Zähler bei den Kunden kostet etwa das Vierfache. Und das Engpassmanagement im deutschen Netz kostete 2025 3,07 Milliarden Euro in einem einzigen Jahr. Vorbereitung an der Station ist im Vergleich dazu billig; sie nachträglich herzustellen, ist es nicht.
Eine ältere Untersuchung der Deutschen Energie-Agentur kam zu dem Ergebnis, dass netzdienliche Flexibilität in den meisten Fällen günstiger ist als der klassische Ausbau. Der Bagger, der ohnehin da ist, ist die günstigste Gelegenheit, die es dafür gibt.
Die drei Fragen, die noch offen sind
Dieser Gedanke ist kein fertiger Vorschlag, und wir führen ihn deshalb nicht in unserem Forderungskatalog. Drei Punkte sind ungeklärt, und sie sind es alle drei substanziell.
Wer betreibt ihn? Netzbetreiber dürfen Energiespeicher grundsätzlich nicht besitzen oder betreiben — das folgt aus der Trennung von Netz und Markt und steht in § 11b des Energiewirtschaftsgesetzes. Es gibt zwei Ausnahmen: eine Einzelgenehmigung, wenn der Netzbetreiber nachweist, dass er den Speicher für seine Aufgaben braucht und sich nach einer Ausschreibung kein Dritter findet (§ 11a) — und die Einstufung als vollständig integrierte Netzkomponente. Welcher der beiden Wege für einen Quartiersspeicher gangbar ist, ist eine juristische Frage, die wir noch nicht beantwortet haben.
Wer bezahlt ihn? Über das Netzentgelt, also über alle Stromkunden — oder über den Markt, also über den, der mit dem Speicher Geld verdient? Beides hat Folgen, die weit über die einzelne Station hinausgehen.
Und die Speicher, die schon da sind? In deutschen Kellern stehen zweistellige Gigawattstunden an Hausspeichern, und auf den Straßen stehen die Autobatterien. Ein Speicher an der Station darf diese nicht verdrängen, sondern muss sich zu ihnen verhalten.
Solange diese drei Punkte offen sind, ist der Satz ein Argument und keine Forderung. Wir sagen das lieber, als ihn zu stellen und beim ersten Rückfragen einzuknicken.
Was das mit dem Laden zu tun hat
Am Ende führt das alles zurück zu der Frage, an der wir arbeiten. Wenn mittags mehr Sonnenstrom im Ortsnetz ankommt, als es aufnehmen kann, wird abgeregelt — Strom, den es gab, der aber nicht erzeugt wurde. In denselben Stunden fallen an der Börse Negativpreise an: Es kostet Geld, diesen Strom loszuwerden.
Autos, die in genau diesen Stunden laden, sind die billigste Senke, die das System hat. Sie stehen ohnehin da, sie brauchen kein Fundament, und sie hängen bereits am Netz. Ein Speicher an der Ortsnetzstation und ein ladendes Auto im selben Strang lösen dasselbe Problem — der eine dauerhaft und für alle, das andere sofort und ohne Baugenehmigung.
Deshalb verlangen wir, dass öffentliches Schnellladen in Negativpreis-Stunden kostenlos wird. Nicht als Geschenk, sondern weil es in diesen Stunden für alle billiger ist als die Alternative.
Quellen
- Anschlussanträge 2025, Aufteilung auf Verteil- und Übertragungsnetz, Zusagequote im Verteilnetz — Monitoring der Bundesnetzagentur über SMARD, wiedergegeben im pv magazine, 25.08.2026
- Rund 570.000 Ortsnetzstationen; drei Prozentpunkte des Spannungsbands für alle Solaranlagen eines Niederspannungsnetzes — Informationsportal ront.info gestützt auf den FNN-Hinweis „Regelbarer Ortsnetztransformator", VDE FNN 2016; Grenzwert ±10 Prozent nach DIN EN 50160
- Kostenvergleich der Netzzustandsermittlung (rund 11 Mio. Euro je 1.000 Stationen über acht Jahre, Zählerweg etwa das Vierfache) — Studie Smight/Horizonte-Group, wiedergegeben in Stadt+Werk, 31.08.2026
- Engpassmanagement 2025: 3,071 Mrd. Euro — Bundesnetzagentur
- Bayernwerk ersetzt eine Ausbaumaßnahme im Landkreis Cham durch einen Batteriespeicher; dena-Befund zur netzdienlichen Flexibilität — siehe Quellenapparat in Blog 86
- E.ON, einheitlicher Standard für flexible Anschlussvereinbarungen, Rollout bis Ende 2026, Erprobung am Speicher Bollingstedt mit ECO STOR — Unternehmensmeldung, wiedergegeben bei windmesse.de
- Netze BW, rund 30 flexible Anschlussverträge als Pilot — pv magazine, 13.08.2026
- Eigentums- und Betriebsverbot für Netzbetreiber an Energiespeicheranlagen, Ausschreibungsverfahren und Ausnahmen — § 11a EnWG und § 11b EnWG
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Mindestleistung 4,2 kW, reduziertes Netzentgelt — § 14a EnWG, Festlegung BK6-22-300 vom 27.11.2023
Zum Weiterlesen
- Das Ende des Windhundrennens — wie die Anschlüsse seit April vergeben werden
- Die Kupferplatte im Kopf — warum das Verfahren nicht nach dem Ort fragt
- Was im Trafohäuschen passiert — die Technik hinter den drei Prozentpunkten
- Voll im Sommer, leer im Winter — warum das Quartier mehr ausrichtet als der Keller
- Netzausbau oder Speicher? — der Engpass und die dezentrale Alternative
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Der Platz neben dem Trafohäuschen
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