Ladefreunde-Blog · Wasserstoff / Strommarkt — Serie „Der bestbehandelte Verbraucher", Teil 1

Warum geschenkter Strom nicht reicht

25. August 2026 5 min Lesezeit Ladefreunde-Blog

Kurzfassung: Der Vorschlag klingt zwingend — den Strom, der bei Wind und Sonne im Überschuss anfällt und heute abgeregelt wird, in Elektrolyseure schicken und daraus Wasserstoff machen. Diese Rechnung geht nicht auf, und zwar auch dann nicht, wenn man den Strom verschenkt.

Der Grund ist keine Regulierung und keine Behörde. Es ist der Kalender. Eine teure Maschine, die nur ein paar hundert Stunden im Jahr läuft, verteilt ihre Kosten auf sehr wenig Produkt.


Dies ist der erste von mehreren Beiträgen über eine Annahme, die in fast jeder Diskussion über Überschussstrom auftaucht: dass der Wasserstoff diesen Strom schon nehmen wird. Der Beitrag kommt ohne Regulierungstext und ohne Behörde aus. Es geht nur um eine Maschine und einen Kalender.

Was ein Elektrolyseur ist, wirtschaftlich betrachtet

Technisch ist ein Elektrolyseur ein Gerät, das mit Strom Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff zerlegt. Wirtschaftlich ist er etwas anderes: eine Anlage, die viel Geld kostet, bevor sie das erste Kilogramm produziert, und danach vergleichsweise wenig.

Genau darin liegt das Problem. Bei einer Anlage, deren Kosten überwiegend im Bau stecken, ist die entscheidende Größe nicht der Strompreis. Es ist die Zahl der Stunden, auf die sich diese Baukosten verteilen.

Ein Vergleich aus dem Alltag: Ein Auto, das dreimal im Jahr bewegt wird, ist pro Fahrt unfassbar teuer, auch wenn man den Sprit geschenkt bekommt. Steuer, Versicherung, Wertverlust und Stellplatz fallen unabhängig davon an, ob es fährt.

Überschussstrom ist ein seltenes und kurzes Ereignis. Er tritt an windigen Nächten und sonnigen Mittagen auf, wenige hundert bis gut tausend Stunden im Jahr, verteilt in Stücken von wenigen Stunden. Eine Anlage, die nur dann läuft, steht die übrige Zeit.

Die Rechnung

Wir haben es durchgerechnet, mit dem Strompreis auf null. Nicht billig — geschenkt. Alle Annahmen stehen unter der Tabelle.

Volllaststunden im Jahr Kosten allein für die Anlage
500 12 bis 19 Euro je Kilogramm
1.000 6,50 bis 9,50 Euro je Kilogramm
4.000 1,60 bis 2,40 Euro je Kilogramm

Modellrechnung, keine Angebote. Angenommen sind: ein Megawatt Anschlussleistung, eine Investition von 1.000 bis 1.500 Euro je Kilowatt, ein Wirkungsgrad von 60 bis 70 Prozent — das entspricht rund 50 bis 55 Kilowattstunden Strom je Kilogramm Wasserstoff —, zwanzig Jahre Nutzungsdauer, sechs Prozent Kapitalkosten und drei Prozent Wartung im Jahr. Der Strom kostet in dieser Rechnung nichts.

Die Spanne innerhalb jeder Zeile kommt aus den Bandbreiten bei Investition und Wirkungsgrad. Der Sprung zwischen den Zeilen kommt allein aus den Betriebsstunden.

Zwischen der obersten und der untersten Zeile liegt der Faktor acht. Dieselbe Anlage, dieselbe Investition, nur seltener in Betrieb.

Ob die Rechnung stimmt

Eine eigene Modellrechnung ist nur so viel wert wie ihre Probe. Also dieselbe Rechnung noch einmal, diesmal mit realistischem Dauerbetrieb und mit bezahltem Strom: 4.000 Stunden, 40 Euro je Megawattstunde. Ergebnis: 4 bis 5 Euro je Kilogramm.

Das Fraunhofer-Zentrum CINES hat für das Jahr 2035 untersucht, was grüner Wasserstoff bei verschiedenen Abnehmern kosten wird. Für industrielle Abnehmer kommt es auf 4,41 bis 8,43 Euro je Kilogramm — darin sind Transport durch das geplante Wasserstoffnetz und Speicherung enthalten, die bei gleichmäßiger Abnahme höchstens sechzehn Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Für Kraftwerksbetreiber, die daraus wieder Strom machen wollen, liegt die Spanne bei 8,77 bis 15,16 Euro.

Unsere Rechnung enthält Transport und Speicherung nicht und landet mit 4 bis 5 Euro am unteren Rand derselben Größenordnung. Das Modell trifft die veröffentlichte Bandbreite.

Womit auch die obere Tabellenzeile eingeordnet ist: 12 bis 19 Euro je Kilogramm bei 500 Stunden sind kein Grenzfall. Sie liegen jenseits dessen, was selbst der teuerste untersuchte Anwendungsfall kostet — und das bei geschenktem Strom.

Zwei Maschinen, die man verwechseln kann

Daraus folgt ein Satz, der die ganze Debatte sortiert.

Man kann einen Elektrolyseur bauen, der wirtschaftlich arbeitet. Er läuft dann 4.000 Stunden im Jahr und mehr, braucht dafür eine verlässliche Strommenge und ist damit ein Großverbraucher wie jeder andere, der in manchen Stunden günstiger einkauft als in anderen.

Man kann auch einen Elektrolyseur bauen, der ausschließlich den Überschuss nimmt. Der läuft ein paar hundert Stunden, und sein Wasserstoff kostet ein Vielfaches.

Man kann nicht beides in dieselbe Anlage bauen. Wer den Überschussverwerter will, muss die schlechten Stückkosten bezahlen; wer die guten Stückkosten will, braucht Dauerbetrieb — und damit Strom aus allen Stunden, nicht nur aus den überzähligen.

Diese Unterscheidung fehlt in den meisten Diskussionen. Dort steht der Elektrolyseur als eine Maschine, die beides kann.

Was das für den Überschuss bedeutet

Für 2025 beziffern die Übertragungsnetzbetreiber die Strommenge, die wegen Netzengpässen nicht genutzt werden konnte und für Zuschaltungen zur Verfügung stand, auf rund drei Terawattstunden. Das ist der Strom, über den geredet wird.

Wollte man diese Menge durch Elektrolyseure schicken, die ausschließlich in diesen Stunden laufen, bräuchte es einen Anlagenpark in der Größenordnung von zwei Gigawatt — der die übrige Zeit des Jahres stillstünde und dessen Wasserstoff nach der Tabelle oben zweistellig kostet.

Der Satz, den man daraus mitnehmen kann, ist unspektakulär und folgenreich zugleich: Der Überschussstrom ist nicht vergeben. Wer ihn nehmen könnte, ist nicht da — und aus nachvollziehbaren Gründen nicht da.

Ein Elektroauto, das ohnehin an der Säule steht, hat dieses Problem nicht. Es wartet auf keine Investitionsentscheidung, sein Akku ist bezahlt, die Ladesäule ist gebaut. Es nimmt die Kilowattstunde entgegen und setzt sie später in Bewegung um — mit deutlich weniger Verlusten als jeder Umweg über ein Molekül.

Ein Einwand, der berechtigt ist

Man könnte einwenden, dafür gebe es ja einen Ausgleich: Wer in Überschussstunden Last zuschaltet, wird dafür vergütet, und wer Wasserstoff herstellt, ist von Netzentgelt und Stromsteuer befreit.

Diesen Ausgleich gibt es. Er ist außergewöhnlich großzügig — großzügiger als für jede andere Verbrauchergruppe im deutschen Stromsystem.

Und er wird nicht abgerufen. Davon handelt der nächste Teil.

Wo sich das gerade entscheidet

Parallel zu all dem schreibt die Bundesnetzagentur gerade die Regeln neu, nach denen ab 2029 abgerechnet wird, wer die Stromnetze bezahlt. Elektrolyseure kommen darin ausdrücklich vor. Haushalte und Ladeinfrastruktur bekommen darin bisher kein Preissignal.

Bis zum 18. September 2026 kann jede Privatperson dazu Stellung nehmen.

Bis 18. September Stellung nehmen


Quellen

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