Technologieoffen heißt: erstmal gar nichts
Diese Reihe begann mit einem Funken an einer Freileitung in Griechenland und der Frage, wie daraus auf dem Weg nach Deutschland eine „grüne Gefahr" wurde. Sie endet mit dem Punkt, an dem so etwas Gesetzestext wird.
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, in namentlicher Abstimmung mit 322 Ja- zu 272 Nein-Stimmen, getragen von CDU/CSU und SPD. Die wesentlichen Regeln gelten seit dem 29. Juli. Es löst das ab, was seit 2023 als „Heizungsgesetz" durch die Debatte lief — jenes Vorhaben, für das eine Zeitung in einem halben Jahr fast siebzig Mal den Begriff „Heiz-Hammer" gedruckt hat.
Foto: Der Plenarsaal des Deutschen Bundestages. Hier fiel am 10. Juli 2026 die Entscheidung, 322 zu 272. — via Wikimedia Commons — CC BY 2.0 / escpeapalumni
Erstens: die Pflicht ist weg
Die zentrale Änderung lässt sich in einem Satz sagen. Die Vorgabe, dass eine neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen muss, ist ersatzlos gestrichen.
An ihre Stelle tritt Technologieoffenheit. Wer eine Heizung braucht, kann wählen: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösung, Biomasse, Wasserstoff — oder eine neue Gas- oder Ölheizung.
Das klingt nach einem Zugewinn an Freiheit. Für die Person, die im Keller vor einem dreißig Jahre alten Kessel steht, bedeutet es etwas anderes: Es gibt jetzt sechs Optionen, keine Rangfolge und keine verlässliche Ansage, was in fünfzehn Jahren gilt. Die häufigste Reaktion auf eine solche Lage ist keine Entscheidung, sondern eine Verschiebung.
Wie das aussieht, ist bekannt. Nach der Heizungsdebatte von 2023 brach der Absatz von Wärmepumpen im ersten Halbjahr 2024 ein. Nicht, weil sich die Technik verschlechtert hätte, sondern weil niemand mehr wusste, woran er ist.
Zweitens: die Biotreppe
Wer sich für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, kauft dazu eine Verpflichtung. Der Anteil CO2-neutraler Brennstoffe, der beigemischt werden muss, steigt in Stufen:
| ab | Mindestanteil CO2-neutraler Brennstoffe |
|---|---|
| 1. Januar 2029 | 10 Prozent |
| Januar 2030 | 15 Prozent |
| Januar 2035 | 30 Prozent |
| Januar 2040 | 60 Prozent |
| 2045 | 100 Prozent |
Flankiert wird das von einer Grüngas- und Grünheizölquote ab 2028, die unter einem Prozent startet.
Foto: Rapsfeld im Münsterland. Biogene Brennstoffe wachsen auf Flächen, die anderweitig gebraucht werden. — via Wikimedia Commons — CC BY-SA 4.0 / Dietmar Rabich
Hier lohnt das Nachrechnen. Diese Brennstoffe müssen irgendwo herkommen. Biogene Kraft- und Brennstoffe wachsen auf Ackerflächen oder fallen als Reststoffe an, und beides ist begrenzt — dieselbe Menge wird gleichzeitig für Schwerlastverkehr, Luftfahrt, Schifffahrt und Chemie eingeplant. Eine Verpflichtung auf 60 Prozent im Jahr 2040 ist eine Verpflichtung auf einen Rohstoff, dessen Verfügbarkeit in dieser Größenordnung niemand zugesagt hat.
Was garantiert ist, ist der Preis. Fachleute rechnen damit, dass sich die Kosten einer Gasheizung bis 2040 nahezu verdoppeln könnten — grob tausend Euro im Jahr mehr.
Für die Entscheidung im Keller heißt das: Die scheinbar bequeme Option ist die mit der offenen Rechnung. Sie verschiebt die Kosten nur nach hinten, in eine Zeit, in der man das Gerät nicht mehr ohne Weiteres wechseln kann.
Drittens: die Förderung sinkt
Und dann, drei Wochen nach dem Beschluss, die Konditionen für die Förderung.
Seit dem 21. Juli 2026 gilt: Der Effizienzbonus von fünf Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen — etwa solche mit natürlichem Kältemittel — ist ersatzlos gestrichen. Die maximal förderfähigen Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird abgeschmolzen und liegt 2027 nur noch bei 16 Prozent. Die Förderung sinkt fortan alle sechs Monate. Der Zuschuss bewegt sich damit zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten, sozial gestaffelt.
Foto: Installation einer Wärmepumpe. Die Technik ist verfügbar, die Förderung sinkt halbjährlich. — via Wikimedia Commons — CC BY 2.0 / Vernon Air Conditioning, Plumbing & Electrical Services
Man kann die drei Schritte nebeneinanderlegen:
- Die Pflicht fällt weg — es gibt keinen Grund mehr, jetzt zu handeln.
- Die fossile Option bekommt eine Verpflichtung mit ungeklärter Rohstoffbasis — noch ein Grund, die Entscheidung zu verschieben.
- Die Unterstützung für die Alternative wird kleiner und sinkt weiter — wer trotzdem handelt, bekommt weniger.
Wer bis hierher gewartet hat, steht am Ende mit einer Rechnung da, die niemand für ihn aufgemacht hat.
Viertens: es ist auch handwerklich schwach
Bemerkenswert an der Anhörung ist, aus welchen Richtungen die Kritik kam. Es waren nicht nur die üblichen Verdächtigen.
- Haus und Grund, also die Eigentümerseite, bemängelte „neue Belastungen und erhebliche Rechtsunsicherheiten" durch die Beimischpflicht.
- Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima, also das Handwerk, das die Geräte einbaut, sah eine „grundlegende Neuordnung" statt der versprochenen Vereinfachung — und Bürokratie statt Praxistauglichkeit bei den Nachweispflichten.
- Der Deutsche Mieterbund verwies auf erhebliche finanzielle Risiken für Mieterinnen und Mieter, weil ein Heizkostendeckel fehlt.
- Eine juristische Stellungnahme hielt das Gesetz für verfassungswidrig, weil es dem gesetzlich verankerten Klimaneutralitätsziel 2045 zuwiderlaufe.
Eigentümer, Handwerk, Mieter und Verfassungsrecht. Wenn ein Gesetz aus allen vier Richtungen zugleich als unklar bezeichnet wird, ist das kein Streit über die politische Richtung mehr, sondern ein Befund über die Ausführung.
Was das mit dieser Reihe zu tun hat
In den fünf Teilen davor ging es um Ursachenzuschreibung unter Zeitdruck: darum, wie eine schnelle Erklärung eine geprüfte verdrängt, wer solche Erklärungen produziert und wer dafür bezahlt.
Dies hier ist die Fortsetzung mit anderen Mitteln. Aus „Heiz-Hammer" ist ein Gesetz geworden, das die Pflicht streicht, die fossile Option mit einer Zusage auf einen knappen Rohstoff belädt und die Unterstützung für die verfügbare Alternative kürzt. Der Ärger von 2023 wirkt bis in den Heizungskeller von 2026.
Und es kostet Geld. Nicht abstrakt, sondern in der Anschaffung, im Betrieb und in der Reihenfolge, in der Menschen entscheiden.
Deshalb halten wir es bei unserer eigenen Forderung so streng: Sie kommt ohne Subvention aus. Strom, der ohnehin erzeugt würde und heute abgeregelt wird — also gar nicht erst erzeugt, während die Betreiber entschädigt werden —, soll in Autobatterien fließen dürfen. Das kostet keinen Haushaltstitel, der in zwei Jahren gekürzt werden kann. Es ändert eine Regel, und die Regel wirkt danach von selbst.
Nach allem, was in dieser Reihe zu sehen war, ist das der belastbarere Weg: eine Regel, die nicht davon abhängt, wer gerade die Schlagzeile besitzt.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Heizungsgesetz-Novelle (namentliche Abstimmung 10.07.2026, mit Sachverständigen- und Oppositionskritik)
- Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
- ADAC: Heizungsgesetz — was das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 ändert
- ADAC: Neue Konditionen für die Wärmepumpen-Förderung seit 21. Juli 2026
- ENERGIE-FACHBERATER: GModG tritt in Kraft — was künftig für Heizung und Sanierung gilt
- Viessmann: GEG-Novelle 2026 im Überblick
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