EV- und Solarförderung: Deutschland im Weltvergleich
EV- und Solarförderung: Deutschland im Weltvergleich
Foto: Bürger- und Dachsolar in Freiamt, Baden-Württemberg — via Wikimedia Commons — CC BY-SA 4.0 / Paul Gipe
Über ein Jahrzehnt hat Deutschland Elektroautos und Solaranlagen mit Kaufzuschüssen, Steuervorteilen und Förderkrediten in den Markt gedrückt. Andere Länder gingen andere Wege. Wer die Instrumente nebeneinanderlegt, erkennt ein Muster: Förderung baut Hardware auf. Den dauerhaften Wert schafft aber erst die Nutzung. Genau an diesem zweiten Schritt fehlt bislang das entscheidende Stück.
Deutschland: Kaufzuschuss, Steuerregel, Nullsatz
Der Umweltbonus (später um die Innovationsprämie ergänzt) war von 2016 bis Ende 2023 das zentrale Kaufanreiz-Instrument. Zwischen Mitte 2016 und Ende 2023 wurden damit rund 2,2 Millionen rein elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride gefördert, der Bund gab dafür etwa 10,2 Milliarden Euro aus. Das Ende kam abrupt: Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klima- und Transformationsfonds wurde der Bonus mit Ablauf des 17. Dezember 2023 gestoppt. Ab diesem Tag konnten keine neuen Anträge mehr beim BAFA gestellt werden — viele Käuferinnen und Käufer mit bereits bestelltem Fahrzeug gingen leer aus.
Die Folge war im Markt direkt sichtbar: 2024 sanken die BEV-Neuzulassungen in Deutschland um 27,4 Prozent auf rund 380.000 Fahrzeuge, ihr Anteil an allen Neuzulassungen lag bei 13,5 Prozent. Ein Kaufzuschuss, der von heute auf morgen verschwindet, hinterlässt also nicht nur eine Förderlücke, sondern auch Verunsicherung.
Geblieben ist das Dienstwagenprivileg: Wer einen rein elektrischen Dienstwagen privat nutzt, versteuert den geldwerten Vorteil nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich statt mit 1 Prozent wie beim Verbrenner. Seit dem 1. Juli 2025 gilt diese 0,25-Prozent-Regel für E-Autos bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro (zuvor 70.000 Euro); darüber greift die 0,5-Prozent-Regel. Das ist kein Kaufzuschuss, sondern eine Abgabengestaltung — sie wirkt vor allem bei gewerblichen Flotten.
Bei der Solarenergie setzte Deutschland zuletzt stärker auf Entlastung und Entbürokratisierung als auf direkte Zuschüsse. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen ein Mehrwertsteuer-Nullsatz — inklusive Speicher und Wechselrichter. Das Solarpaket 1 (2024) erleichterte Balkonkraftwerke erheblich: keine separate Netzbetreiber-Anmeldung mehr, bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung erlaubt. Beides zusammen befeuerte den Balkonsolar-Boom. Der Förderkredit KfW 270 für erneuerbare Energien (auch PV und Speicher) läuft weiter. Das Zuschussprogramm KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos" dagegen war ein Lehrstück knapper Mittel: Die erste Runde mit 300 Millionen Euro war am Starttag 26. September 2023 ausgeschöpft, eine zweite Runde fiel 2024 der Haushaltskonsolidierung zum Opfer.
USA: Steuergutschrift mit Verfallsdatum
Die USA förderten Elektroautos über den Inflation Reduction Act mit einer Steuergutschrift von bis zu 7.500 US-Dollar für Neuwagen (4.000 für Gebrauchte). Mit dem Regierungswechsel kippte das Instrument schnell: Der im Juli 2025 unterzeichnete „One Big Beautiful Bill Act" beendete die Clean-Vehicle-Gutschriften für Käufe nach dem 30. September 2025. Was als langfristiges Industriesignal gedacht war, hatte am Ende eine kurze Lebensdauer — ein Muster, das wir auch aus Deutschland kennen: Politisch gesetzte Kaufanreize sind nur so verlässlich wie die nächste Haushaltslage oder Mehrheit.
China: planmäßiger, gestufter Rückzug
China zeigt, wie ein geordneter Ausstieg aussehen kann. Die nationalen Kaufprämien liefen bereits 2022 aus. Die Kaufsteuer-Befreiung für New Energy Vehicles wurde dagegen verlängert — und gestuft zurückgefahren: Für Käufe 2024/2025 gilt eine Befreiung von bis zu 30.000 Renminbi pro Fahrzeug, ab 2026 wird sie halbiert und auf 15.000 Renminbi gedeckelt. Der Markt trägt sich zunehmend selbst: 2024 erreichten NEV einen Anteil von 40 Prozent an den Pkw-Verkäufen, im September 2025 lag der Monatswert bei knapp 50 Prozent. Der gestufte, lange angekündigte Pfad ist das Gegenteil des deutschen und amerikanischen Abrissstopps.
Norwegen: Abgabengestaltung statt Kaufzuschuss
Norwegen ging nie den Weg des Kaufzuschusses, sondern den der Abgabengestaltung: keine Mehrwertsteuer auf Elektroautos, dazu Befreiungen bei Zulassungs- und weiteren Abgaben. Das Ergebnis ist beispiellos — 2024 waren 89 Prozent der neu zugelassenen Pkw rein elektrisch, 2025 nähert sich der Anteil der Vollständigkeit. Weil das Ziel praktisch erreicht ist, baut Norwegen die Vorteile nun schrittweise ab: Seit Januar 2026 fällt Mehrwertsteuer auf den Kaufpreisanteil oberhalb von 300.000 Kronen an, 2027 sinkt die Grenze, 2028 soll die Befreiung ganz auslaufen. Auch hier: angekündigt, gestuft, planbar.
Das Muster: Hardware versus Wert
Stellt man die Länder nebeneinander, lassen sich drei Logiken unterscheiden. Der Kaufzuschuss (Deutschland bis 2023, USA bis 2025) ist schnell wirksam, aber teuer und politisch fragil — er endet oft abrupt. Die Abgabengestaltung (Dienstwagenregel, Norwegen, Chinas Steuerbefreiung) wirkt länger und lässt sich gestuft zurückführen. Beide aber haben dasselbe Ziel: mehr Hardware auf die Straße und aufs Dach.
Das ist nicht falsch. Aber es ist nur die halbe Rechnung. Ein Elektroauto und eine Solaranlage erzeugen erst dann gesellschaftlichen Wert, wenn der Strom auch dann fließt, wenn das System ihn braucht — und nicht abgeregelt wird, weil gerade niemand ihn abnimmt. Das fehlende dritte Instrument ist deshalb kein weiterer Hardware-Zuschuss, sondern ein dauerhaftes Preissignal für die Nutzung.
Die §13k-Brücke
Genau hier setzt unsere Forderung an. An Tagen mit viel Wind und Sonne rutscht der Börsenpreis ins Negative, und Anlagen werden abgeregelt — statt den Strom zu nutzen. Eine zeitliche Erweiterung des §13k EnWG würde diesen Überschussstrom an Ladesäulen nutzbar machen: erst nutzen, dann speichern, abregeln zuletzt. Das wäre kein Subventionstopf, der bei der nächsten Haushaltslage gestrichen wird, sondern ein Marktsignal, das die bereits geförderte Hardware endlich auslastet. Förderung baut Autos und Dächer. Ein Preissignal macht aus beidem Wert.
Quellen
- BAFA: Umweltbonus endet mit Ablauf des 17. Dezember 2023
- Tagesspiegel: Kritik am abrupten Ende der E-Auto-Förderung (2,2 Mio. Fahrzeuge, 10,2 Mrd. Euro)
- KBA: Neuzulassungen 2024 nach Antriebsarten (BEV -27,4 %, 13,5 % Anteil)
- ADAC: E-Auto als Firmenwagen — 0,25-% / 0,5-%-Regel, 100.000-Euro-Grenze seit Juli 2025
- KfW: Programm 442 „Solarstrom für Elektroautos" (eingestellt) und 270 (aktiv)
- CNBC: „Big Beautiful Bill" beendet 7.500-Dollar-EV-Tax-Credit nach September 2025
- China Briefing: NEV-Kaufsteuer-Befreiung verlängert und gestuft bis 2027
- electrive.net: Norwegen 89 % E-Auto-Anteil 2024 + gestufter Abbau der Steuervorteile
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